Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Seit dem 21. März 2026 (Veröffentlichung des Königlichen Dekret-Gesetzes 7/2026 im BOE) gibt es einen direkten Steuervorteil für die Installation von Solar-Eigenverbrauchsanlagen: einen Abzug von 10% oder 20% der Kosten für Ihre Anlage – Batterien inklusive – von der Einkommensteuer (IRPF). Wir erklären, wer diesen Abzug nutzen kann, wie hoch er ist und welche Unterlagen Sie aufbewahren müssen.
Das Wichtigste zum Abzug
- 💰 10% der gezahlten Beträge, wenn die Installation in einer Immobilie in Ihrem Alleineigentum erfolgt.
- 💰 20%, wenn die Installation in Gebäuden mit überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung erfolgt und Sie Eigentümer einer Wohnung in diesem Gebäude sind.
- 🔋 Gilt für Eigenverbrauchsanlagen aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Speichersystemen (Batterien).
- 📅 Für Installationen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden; die Installation muss innerhalb des Jahres 2026 beendet sein.
- 📋 Jährliche Höchstgrenze: 5.000 €. Dieselbe Installation kann nicht gleichzeitig den 10%- und den 20%-Abzug in Anspruch nehmen.
- ⚠️ Gilt nicht, wenn die Installation einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet ist.
- 🗓️ Der Abzug wird in dem Steuerjahr angewendet, in dem die Installation abgeschlossen wird: Sie sehen ihn in der Einkommensteuererklärung, die Sie 2027 einreichen.
Wie viel Geld bedeutet das in der Praxis?
- Balkon-Kit ohne Batterie für 600 € → zwischen 60 und 120 € zurück.
- Komplett-Kit mit Batterie für 1.349 € (z. B. SolFuerza Lite 1.000 W + Solarbank 3 Pro) → zwischen 135 und 270 €.
- Große Anlage für 2.000 € → zwischen 200 und 400 €.
Schritt für Schritt, um den Abzug nicht zu verlieren
- Kaufen Sie mit vollständiger Rechnung auf Ihren Namen. Bei SolFuerza erhalten Sie diese automatisch mit allen Steuerdaten. Zahlen Sie über nachvollziehbare Mittel (Karte, Überweisung) – Barzahlungen sind in der Regel von solchen Abzügen ausgeschlossen.
- Installation und Abschluss im Jahr 2026. Bewahren Sie auch Fotos der fertigen Installation auf, falls diese benötigt werden.
- Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Rechnung, Zahlungsnachweis und, falls vorhanden, technische Dokumentation des Kits.
- Wenden Sie den Abzug in der Steuererklärung 2027 an (für das Geschäftsjahr 2026). Ihre Steuererklärungssoftware oder Ihr Steuerberater wird ihn im Abschnitt für Abzüge für die Installation von erneuerbaren Eigenverbrauchssystemen aufführen.
Extra: regionale Abzüge
Mehrere autonome Gemeinschaften bieten zusätzliche eigene Abzüge für den Eigenverbrauch an – die Region Valencia zum Beispiel hat Abzüge von bis zu 40% mit eigenen Grenzen und Bedingungen angeboten. Informieren Sie sich vor der Einreichung Ihrer Erklärung über die Abzüge Ihrer Region: Diese können zum staatlichen Vorteil hinzukommen.
Schnelle Fragen
Ist die Batterie auch abzugsfähig?
Ja: Die Norm schließt Speichersysteme, die mit erneuerbarem Eigenverbrauch verbunden sind, ausdrücklich ein.
Was ist, wenn ich zur Miete wohne?
Der staatliche Abzug setzt voraus, dass die Immobilie Ihr Eigentum ist. Wenn Sie mieten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Berater nach den Möglichkeiten in Ihrem Fall.
Muss ich die Installation legalisieren, um den Abzug zu erhalten?
Balkon-Kits bis 800 W erfordern keine Legalisierungsverfahren (hier erklären wir es Ihnen); für den Abzug sind die Rechnung und der Zahlungsnachweis entscheidend. Bestätigen Sie dies für Ihren spezifischen Fall mit Ihrem Berater.
Installieren Sie 2026 und lassen Sie den Fiskus seinen Teil zahlen ☀️
Diese Anleitung ist informativ und spiegelt das RD-Ley 7/2026 zum Stand Juni 2026 wider. Wir sind keine Steuerberater: Für Ihren spezifischen Fall wenden Sie sich bitte an einen Fachmann oder die Steuerbehörde.